Gesetzliche Vorgaben und Empfehlungen für die Lehrkräftebildung
Der Abbau von Diskriminierung in Forschung und Lehre ist als übergreifende Aufgabe von Universitäten bereits in einigen Hochschulgesetzen verankert. Unter dem Titel Hochschule der Vielfalt werden beispielsweise in §5b des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) die Hochschulen darauf verpflichtet, Lehrpersonal dabei zu unterstützen, „ein diskriminierungssensibles und gleichberechtigtes Lehr- und Lernumfeld zu schaffen.“
Expliziter auf die Lehrkräftebildung zugeschnitten ist der gemeinsame Beschluss von Kultusministerkonferenz (KmK) und Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Lehrerbildung für eine Schule der Vielfalt. Die Vorbereitung auf einen professionellen Umgang mit Diversität wird hier als zentrale Aufgabe von lehramtsbezogenen Studiengängen benannt und in ihrer Umsetzung konkretisiert.
Zusammenfassend enthält die Empfehlung folgende Forderungen:
- die Abstimmung zwischen Fachdidaktiken, Fach- und Bildungswissenschaften sowie der Sonderpädagogik zur Verankerung von Vielfalt als Querschnittsthema im Lehramtsstudium und entsprechender Weiterentwicklung der lehramtsbezogenen Curricula
- die Entwicklung methodisch-didaktischer Konzepte für die zweite Phase der Lehrkräftebildung (Referendariat)
- die Etablierung von Fort- und Weiterbildungen für bestehende Lehrkräfte
- die Vernetzung von Hochschulen, Studienseminaren, Schulen, Fortbildungsinstituten und außerschulischen Kooperationspartner*innen
Abgebildet werden ein Teil dieser Empfehlungen im Lehrkräftebildungsgesetz des Landes Berlin (LBIG, 2014). In § 5 wird die Vermittlung von Gender- und Diversitätsbewusstsein als Kernkompetenz zukünftiger Lehrer*innen genannt, die sowohl in den Fachwissenschaften und ihren Didaktiken als auch in den Bildungswissenschaften während der ersten Phase des Lehramtsstudiums Berücksichtigung finden soll. §17 weist auf die Einrichtung von entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen für bestehendes Lehrpersonal hin.
Auch die Lehramtszugangsverordnung (LZVO, 2014) des Landes Berlin betont in §5 den Erwerb lehramts- und fachübergreifendenr Qualifikationen aus dem Berliner Rahmenlehrplan, wie interkulturelle Bildungsarbeit, Gendermainstreaming und die Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt.