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Studierende gleichwertig und gerecht behandeln

Hochschulen sind rechtlich dazu verpflichtet, alle Studierenden gleich zu behandeln. Rechtliche Grundlage dafür sind das Grundgesetz sowie Bundes- und Landesgesetze. Das Gebot der Gleichbehandlung ist eng verbunden mit dem Anspruch, Gleichwertigkeit und Gerechtigkeit in Anerkennung unterschiedlicher Lebensentwürfe und Erfahrungen zu gewährleisten. Gesellschaftliche Ungleichheiten und Machtverhältnisse machen vor den Türen der Universität nicht Halt und betreffen Studierende unterschiedlich. Gerechtigkeit kann deshalb nicht bedeuten, von den unterschiedlichen Erfahrungen und Ausgangspunkten der Studierenden abzusehen und eine 'Normbiografie' zur Grundlage von Lehre zu machen, an der sich alle Studierenden ausrichten müssen. Eine gleichwertige und gerechte Behandlung erfordert daher in Übereinstimmung mit Art. 3(2) GG unter Umständen auch, durch gezielte Maßnahmen „auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin[zuwirken]“. Es geht also nicht um absolute Gleichbehandlung, sondern um relational gerechte Behandlung (die manchmal auch differenzierte Maßnahmen beinhalten kann) mit dem Ziel der Herstellung von Gleichberechtigung. Dazu gehört, Studierende in ihren individuellen Lernbedürfnissen und Biografien in gleicher Weise ernst zu nehmen und zugleich anzuerkennen, dass sie häufig von gesellschaftlichen Ungleichheitsverhältnissen betroffen sind, die sich auf ihren Alltag ganz konkret auswirken.

Eine Lehre, die mit dem Spannungsverhältnis von Gleichheit und Gerechtigkeit unter Gesichtspunkten von Gender und Diversity umgeht, geht nicht davon aus, dass „die Frauen“, „die Studierenden mit Migrationserfahrung“ oder „die Maschinenbaustudierenden“ identische Interessen und Erfahrungen haben, sondern nimmt die Studierenden als eigenständige Personen ernst. Gleichzeitig sollen in gender- und diversitätsbewusster Lehre machtförmige strukturelle Ungleichheiten zwischen gesellschaftlichen Gruppen von Studierenden wahrgenommen werden, um ihnen entgegen zu wirken – z.B. zwischen männlichen und weiblichen Studierenden, Studierenden mit deutschem Pass und Studierenden mit anderer Staatsangehörigkeit.

Für Lehrende bedeutet das, Gleichheit und Gerechtigkeit nicht als Selbstverständlichkeit anzunehmen, sondern ihre Herstellung zugleich als didaktisches Ziel und als Voraussetzung für gute Lehre zu begreifen. Dazu gehört, Maßnahmen zu treffen, die eine gute Studienumgebung für alle ermöglichen. Auf didaktischer Ebene könnten das – ggf. in Absprache mit den zuständigen Stellen, z.B. den Studien- und Prüfungsbüros der Fachbereiche und Einrichtungen der Beratung für Studierende mit BeHinderungen und chronischen Erkrankungen – flexible gleichwertige Prüfungsformen und Anwesenheitsregelungen sein. Genauso wichtig ist aber eine Seminarkommunikation, die möglichst unterschiedliche Erfahrungen und wissenschaftliche Perspektiven einbezieht und sich von stereotypen Darstellungen verabschiedet. Anregungen dazu finden Sie unter Ressourcen.


Weiteres dazu unter: Starterkit Sprache, Ressourcen